Immobilienkauf: Notartermin

Vorab: Die Finanzierungsfrage

Gerne sind wir Ihnen beim Finden der richtigen Finanzierung behilflich. Vor dem Notarvertrag sollte eine schriftliche Finanzierungszusage vorliegen.

Auswahl des Notars

Sobald Sie wissen, dass die Immobilie genau das Richtige für Sie ist, wird ein Notar mit der Beurkundung des Kaufs beauftragt. Es ist üblich, dass der Käufer den Notar aussucht.


Die Gebühren trägt der Käufer und sie sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und daher bei jedem Notar gleich.

Ihr Makler übernimmt die Vorbereitung

Wir klären mit Ihnen und mit dem Verkäufer die Kauf-Details und sehen das Grundbuch ein. Dann bereiten wir unter anderem Folgendes für den Notariatsvertrag vor:
• Persönliche Angaben zu Käufer und Verkäufer
• Objektbeschreibung einschließlich Auszug aus dem Grundbuch
• Nebenabreden: Wird z.B. Mobiliar mit verkauft?
• Zahlungsmodalitäten
• Übergangsdatum
Die Frage nach dem Mobiliar und anderen beweglichen Gütern ist wichtig, denn für sie entfällt die Grunderwerbssteuer.

Der Vertragsentwurf

Auf der Grundlage unserer Vorbereitung erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, den wir uns gern gemeinsam mit Ihnen anschauen.

Der Notartermin

Sie müssen lediglich Ihren gültigen Personalausweis mitbringen, alles andere erledigen wir für Sie. Selbstverständlich begleiten wir Sie zum Notartermin. Sollten beim Verlesen des Notarvertrages noch Fragen auftauchen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich diese erläutern zu lassen.

Käufer, Verkäufer und Notar unterzeichnen den Kaufvertrag, der sogleich rechtskräftig ist.
Der Notar übernimmt die weitere Abwicklung wie z.B. Grundbucheinträge.